Allgemeine Geschäftsbedingungen (Geschäftskunden) 2019-11-13T08:58:45+00:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Geschäftskunden)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und sind bis zur Bekanntmachung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gültig. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von der Firma Libellula GmbH nicht Bestandteil des Vertrages.

2. Vertragspartner

Vertragspartner sind die Libellula GmbH, Pfnorstrasse 10 – 64293 Darmstadt und der Kunde.

3. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie aus den in den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen.

4. Zustandekommen des Vertrages

Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit dem Bereitstellen der vereinbarten Leistung durch die Libellula GmbH zustande.

5. Standardleistungen der Libellula GmbH

Die Firma Libellula GmbH erbringt folgende Leistungen, aus denen der Kunde wählen kann:

a) Die Libellula GmbH räumt dem Kunden gegen die Zahlung eines einmaligen Entgelts während der individuell vereinbarten Laufzeit ein ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrechts an der im Auftragsformblatt bezeichnete Software und der Dokumentation ein. Hiervon umfasst sind die Lieferung und Übereignung einer Kopie des Lizenzproduktes und die Dokumentation auf einem Datenträger, die Pflege der Software (Lieferung von Updates/Aktualisierungen) sowie die einmalige Einsatzunterstützung / Anwenderschulung innerhalb von drei Monaten nach Lieferung des Lizenzproduktes durch die Libellula GmbH. Die für die Einsatzunterstützung / Anwenderschulung anfallenden Reisezeiten, Spesen, Reise – und Fahrtkosten werden dem Kunden auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung in Rechnung gestellt.

b) Die Libellula GmbH überlässt dem Kunden das im Auftragsformblatt bezeichnete Computerprogramm auf Dauer gegen ein individuell auszuhandelndes Entgelt. Hiervon mit umfasst sind die Lieferung und Übereignung des Benutzerhandbuchs sowie die zum jeweiligen Computerprogramm dazugehörige Software.

6. Zusätzliche Leistungen der Libellula GmbH

Die Libellula GmbH erbringt jeweils auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen die Zahlung eines gesonderten Entgelts, folgende zusätzliche Leistungen: a) Installation der Software b) Beratungsleistungen c) Wartungsleistungen d) Einführungsunterstützung/ Schulung e) Softwarepflege

7. Inhaber der Rechte an der Software

Die Libellula GmbH bleibt Inhaber aller Rechte an der dem Kunden überlassenen Software und der dazugehörigen Dokumentation, auch wenn der Kunde das Lizenzprodukt verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet.

8. Schutzrechte Dritter

8.1. Die Libellula GmbH steht dafür ein, dass die Software und die dazugehörigen Unterlagen frei von Rechten Dritter sind, die eine Nutzung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen. Die Libellula GmbH stellt den Kunden bei einer Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter von rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzbeträgen frei.

8.2. Werden durch die Nutzung der dem Kunden überlassenen Software Schutzrechte Dritter verletzt und wird dem Kunden deshalb der die Benutzung der Software ganz oder teilweise untersagt, wird die Libellula GmbH auf ihre Kosten und nach ihrer Wahl entweder – dem Kunden das Recht zur Nutzung verschaffen – die Software schutzrechtsfrei gestalten oder – die Software durch andere Programme entsprechender Leistungsfähigkeit ersetzen, die keine Schutzrechte Dritter verletzen.

9.Abnahme

Abnahmetermine werden einheitlich durch die Parteien bestimmt. Für die Durchführung der Abnahme ist dem Kunden eine angemessene Frist einzuräumen. Sämtliche Abnahmen müssen förmlich erfolgen. Über die Abnahme wird ein von beiden Seiten zu unterzeichnendes Protokoll erstellt.

10. Zahlungsmodalitäten / Verzug

10.1. Alle zwischen der Libellula GmbH und dem Kunden vereinbarten Preise und Gebühren sind – vorbehaltlich anderslautender Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen – innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug durch den Kunden auszugleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug. 10.2. Während des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

11. Gewährleistung

11.1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 11.2. Die Libellula GmbH leistet Gewähr dafür, dass die Software, die in der Programmspezifikation aufgeführten Eigenschaften besitzt und darüber hinaus nicht mit Fehlern behaftet ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit für den vorgesehenen Gebrauch aufheben oder mindern. 11.3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und / oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Lizenznehmer schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Der Kunde wird die Libellula GmbH auf Anforderung nach Kräften bei der Ermittlung und Beseitigung des jeweiligen Fehlers unterstützen. 11.4. Die Gewährleistung erstreckt sich vorliegend nicht auf Schäden und/ oder Störungen, die auf eine unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware des Kunden oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs der Libellula GmbH liegende Vorgänge zurückzuführen sind.

12. Haftung

12.1. Die Libellula GmbH haftet dem Kunden gegenüber stets

a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, b) nach dem Produkthaftungsgesetz und c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Libellula GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2. Im Übrigen haftet die Libellula GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer bei Verletzung einer Kardinalpflicht, einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden jedoch beschränkt auf den typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehenden Schaden. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht vorhersehbar waren. 12.3. Bei Fehlen einer ausdrücklich durch die Libellula GmbH zugesicherten Eigenschaft, ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte, begrenzt. 12.4. Beide Parteien haften einander nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg und sind für diesen vielmehr stets selbst verantwortlich.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-How und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know-How, dass nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

14. Vertragsbeendigung/Vertragsabwicklung

Bei einer Rückabwicklung des Vertrages bzw. bei Vertragsbeendigung hat der Kunde die überlassene Software einschließlich sämtlicher Kopien, die Begleitmaterialien, das Benutzerhandbuch, die Datenträger und sonstigen Unterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. soweit die Kopien auf einer Festplatte sind, diese zu löschen. Des Weiteren hat der Kunde der Libellula GmbH schriftlich zu bestätigen, dass keine weiteren Kopien mehr existieren.

15. Besondere Bestimmung für Verträge, die die dauerhafte Überlassung von Software durch die Libellula GmbH zum Inhalt haben

Der Erwerber darf die von Libellula GmbH zur dauerhaften Nutzung überlassene Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer oder auf Zeit auf Dritte übertragen beispielsweise zum Zweck der Refinanzierung, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich nach Vorlage durch den bisherigen Erwerber mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Darüber hinaus ist der Erwerber verpflichtet die Libellula GmbH über die Weitergabe schriftlich und unter Angabe des Namens und vollständiger Anschrift des Käufers umgehend zu informieren.

16. Besondere Bestimmungen für Verträge, die eine zeitlich begrenzte Überlassung von Software durch die Libellula GmbH bzw. die zeitlich begrenzte Softwarepflege zum Inhalt haben

16.1. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken Kopien des überlassenen Lizenzproduktes herzustellen. Die Libellula GmbH erwirbt an diesen Kopien sämtliche Rechte, sofern sie nicht ausdrücklich durch die Libellula GmbH auf den Kunden übertragen wurden. Der Kunde ist berechtigt die zeitlich begrenzt überlassene Lizenzprodukte im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung auf seiner Datenverarbeitungsanlage (Installationsort) zu nutzen, auch wenn hierbei im Arbeitsspeicher Zwischenkopien angefertigt werden.

16.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die andere Seite in schwerwiegender Weise gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen hat und b) die Folgen dieses Verstoßes, insbesondere finanzielle Schäden auch nach ausdrücklicher Aufforderung hierzu nicht wieder gut gemacht worden sind. c) oder die Folgen der Vertragsverstöße auf Grund ihrer Art nicht wieder gutgemacht werden können und d) die außerordentliche Kündigung spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt erklärt worden ist, zu welchem die verletzte Partei von dem Vertragsverstoß verlässlich erfahren hat.

17. Zustellungen

17.1. Erklärungen des Kunden sind an die Geschäftsadresse der Libellula GmbH GmbH zu richten. 17.2. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Änderungen der vorgenannten Anschrift / Faxnummer dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.

18. Definition

Lizenzprodukt: Das vertraglich genannte Softwareprodukt des Lizenzgebers, der Libellula GmbH. Dokumentation: Die vollständige inhaltliche und technische Beschreibung des Lizenzmaterials in elektronischer und gedruckter Form.

20. Vertragssprache

Bei Streitigkeiten über die Auslegung und die Bedeutung des Inhalts dieses Vertrags, wird die deutsche Fassung als verbindlich betrachtet werden. Die Version der vorliegenden Bedingungen in deutscher Sprache geht allen anderen übersetzten Versionen vor.

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